SKF Hanau - da sein leben helfen
Information des SkF zur PID
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Beratung zur

Pränataldiagnostik

Stellungnahme des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) im Bistum Fulda zur Präimplantationsdiagnostik


Aus dem Interviewbericht der beiden Interviewpartner der Zeitschrift "Chrismon", Matthias Blöchle und Johannes Friedrich vom 25.3.2011, zitieren wir folgenden Eingang:

„Herr Blöchle, was wäre die schlimmste Folge, wenn der Bundestag die PID verbieten würde, also die Testung von Embryonen, die im Reagenzglas gezeugt wurde?

M. Blöchle: Dann müssten die Leute wieder ins Ausland fahren. Die, die sich das leisten können.

Und die schlimmste Folge, wenn PID erlaubt würde?

J. Friedrich: Dann nähme das Bewusstsein dafür weiter ab, dass auch vorgeburtliches Leben menschliches Leben ist ...

Diese beiden Aussagen drücken in bezeichnender Weise aus, was die Mitglieder der Diözesan AG (DiAG) des Sozialdienstes katholischer Frauen im Bistum Fulda im Blick auf die bevorstehende Entscheidung des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik bewegt. Mit PID wird die Untersuchung eines Embryos im Reagenzglas auf eventuelle genetische Schäden vor einer Implantation in die Gebärmutter bezeichnet. Die Möglichkeit dieser Untersuchungsmethode wirft eine Reihe von Anfragen und Zweifeln, vor allem aber große ethische Bedenken auf. Auf der einen Seite weiß man um die Wunsch der Eltern nach einem gesunden Kind, auf der anderen Seite weiß man um die Würde des vorgeburtlichen Lebens, das keine Selektion erfahren darf.

In unserer Gesellschaft hören Eltern, die zu ihrem Kind mit Behinderung „Ja“ sagen, oft Bemerkungen wie:“ Muss das denn heute noch sein? Das kannst du doch dem Kind – oder uns – nicht zumuten!“ Es ist in der Gesellschaft ein Klima entstanden, in dem Eltern eines Kindes mit Behinderung das Gefühl haben, sich für ein „Ja“ zu ihrem Kind rechtfertigen zu müssen. Ein solches Klima erschwert natürlich die Entscheidung für ein Kind mit Behinderung.

Von der Zulassung der PID und der sich anschließenden Selektion menschlichen Lebens aufgrund eines genetischen Defektes geht in die Gesellschaft das Signal aus: Menschen mit Behinderung haben nicht das gleiche Lebensrecht wie die anderen. Sie dürfen „aussortiert“ werden. Menschen mit Behinderung würden im Falle der Zulassung von PID diskriminiert. Das entspricht nicht einer Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, human zu sein, und es widerspricht eindeutig dem christlichen Menschenbild. Jeder Mensch ist von Gott gewollt und angenommen und hat eine unverlierbare Würde.

Die Mitglieder der DiAG sprechen sich daher im Sinne des offenen Briefs des katholischen Bischofs und des Bischofs der evangelischen Landeskirche von Kurhessen Waldeck gegen eine frei verfügbare PID aus. Sie unterstützen Gesetze, die der Würde aller Menschen entsprechen und eine Selektion im Sinn herrschender Gesellschaftsnormen ausschließt.