Stellungnahme des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) im Bistum Fulda zur Präimplantationsdiagnostik
Aus dem Interviewbericht der beiden Interviewpartner der
Zeitschrift "Chrismon", Matthias Blöchle und Johannes Friedrich vom
25.3.2011, zitieren wir folgenden Eingang:
„Herr Blöchle, was wäre die schlimmste Folge, wenn der Bundestag
die PID verbieten würde, also die Testung von Embryonen, die im
Reagenzglas gezeugt wurde?
M. Blöchle: Dann müssten die Leute wieder ins Ausland fahren.
Die, die sich das leisten können.
Und die schlimmste Folge, wenn PID erlaubt würde?
J. Friedrich: Dann nähme das Bewusstsein dafür weiter ab, dass
auch vorgeburtliches Leben menschliches Leben ist ...“
Diese beiden Aussagen drücken in bezeichnender Weise aus, was die
Mitglieder der Diözesan AG (DiAG) des Sozialdienstes katholischer
Frauen im Bistum Fulda im Blick auf die bevorstehende Entscheidung
des Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik bewegt. Mit PID wird
die Untersuchung eines Embryos im Reagenzglas auf eventuelle
genetische Schäden vor einer Implantation in die Gebärmutter
bezeichnet. Die Möglichkeit dieser Untersuchungsmethode wirft eine
Reihe von Anfragen und Zweifeln, vor allem aber große ethische
Bedenken auf. Auf der einen Seite weiß man um die Wunsch der Eltern
nach einem gesunden Kind, auf der anderen Seite weiß man um die
Würde des vorgeburtlichen Lebens, das keine Selektion erfahren
darf.
In unserer Gesellschaft hören Eltern, die zu ihrem Kind mit
Behinderung „Ja“ sagen, oft Bemerkungen wie:“ Muss das denn heute
noch sein? Das kannst du doch dem Kind – oder uns – nicht zumuten!“
Es ist in der Gesellschaft ein Klima entstanden, in dem Eltern
eines Kindes mit Behinderung das Gefühl haben, sich für ein „Ja“ zu
ihrem Kind rechtfertigen zu müssen. Ein solches Klima erschwert
natürlich die Entscheidung für ein Kind mit Behinderung.
Von der Zulassung der PID und der sich anschließenden Selektion
menschlichen Lebens aufgrund eines genetischen Defektes geht in die
Gesellschaft das Signal aus: Menschen mit Behinderung haben nicht
das gleiche Lebensrecht wie die anderen. Sie dürfen „aussortiert“
werden. Menschen mit Behinderung würden im Falle der Zulassung von
PID diskriminiert. Das entspricht nicht einer Gesellschaft, die den
Anspruch erhebt, human zu sein, und es widerspricht eindeutig dem
christlichen Menschenbild. Jeder Mensch ist von Gott gewollt und
angenommen und hat eine unverlierbare Würde.
Die Mitglieder der DiAG sprechen sich daher im Sinne des offenen
Briefs des katholischen Bischofs und des Bischofs der evangelischen
Landeskirche von Kurhessen Waldeck gegen eine frei verfügbare PID
aus. Sie unterstützen Gesetze, die der Würde aller Menschen
entsprechen und eine Selektion im Sinn herrschender
Gesellschaftsnormen ausschließt.

